Bei Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen, wirtschaftliche Sozialhilfe sowie Nothilfe im Asyl- und Flüchtlingswesen kommt die
soziale Zahnmedizin zum Einsatz. Diese wird zum Sozialtarif abgerechnet und durch die öffentliche Hand finanziert.
Die Bedingungen an den einzureichenden
Kostenvoranschlag sind klar definiert und genaustens einzuhalten. Wir stellen sicher, dass der Antrag auf Anhieb richtig erstellt ist. Die Kostengutsprachen sind bei uns nur Formsache, ohne aufwändige Bürokratie und ohne lange Wartezeiten. Denn wir wissen, worauf es ankommt.